Erstberatung im Strafrecht

Beratung
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Erstberatung beim Strafverteidiger - wozu?

Lohnt sich eine Erstberatung im Strafrecht? In vielen Ermittlungsverfahren ist unklar, ob ein Strafverteidiger notwendig ist oder nicht. Manchmal ist der Vorwurf nicht besonders schwerwiegend, so dass sich die Frage stellt, ob die Kosten eines Anwalts gerechtfertigt sind. Häufig wünscht der Mandant auch keine Verteidigung, sondern möchte nur einige Fragen kompetent beantwortet wissen: Was kann im schlimmsten Fall bei diesem oder jenem Vorwurf herauskommen? Oder es soll nur geklärt werden, wie ein im Strafrecht versierter Anwalt das Risiko einer Strafverfolgung einschätzt, wenn noch gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist.  Für einen ersten Rat beim Rechtsanwalt gibt es die sogenannte "Erstberatung". Eine Erstberatung erfolgt in mündlicher oder schriftlicher Form – es muss also kein persönliches Gespräch sein, auch per Telefon, Brief oder Mail kann erster Rat erteilt werden.

Was kostet eine Erstberatung im Strafrecht?

Die Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) über die Erstberatung gelten auch für die Erstberatung im Strafrecht. Dort sind in § 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz die Maximalgebühren geregelt. Ist der Mandant Verbraucher, darf der Anwalt höchstens 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer (bei 19% also höchstens 226,10 €) in Rechnung stellen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange ein Gespräch oder Telefonat dauert oder wie schwierig die Rechtslage ist.

Der gesetzliche Höchstrahmen ist natürlich nicht in allen Fällen angemessen. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie unverbindlich wissen möchten, was in Ihrem Fall eine strafrechtliche Erstberatung kosten würde. Sie sollten kurz erläutern, um was es geht, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird und was Stand des Verfahrens ist.

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Was können Sie von einer Erstberatung im Strafrecht erwarten?

Ein Problem bei der Erstberatung ist sicherlich, dass der Strafverteidiger vor der Beratung keine Akteneinsicht nehmen konnte. Oftmals ist die Akteneinsicht eine wichtige Voraussetzung für eine sinnvolle Beratung des Mandanten. Das ist aber nicht in jedem Fall so. Vieles lässt sich auch in einer Erstberatung klären, ohne dass zuvor Akteneinsicht genommen wurde. Sprechen Sie mit uns, ob in Ihrem Fall eine Erstberatung sinnvoll sein kann.

 

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