Nebenklage im Strafrecht

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Auch als Opfer müssen Sie um Ihr Recht kämpfen - ein Nebenklagevertreter hilft Ihnen dabei.

Nebenklage im Strafprozess


Wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen dem Strafverfahren gegen den oder die Täter als Nebenkläger anschließen (§ 395 ff. StPO). Dieser Anschluss ist sinnvoll, denn die Nebenklage ermöglicht es dem Verletzten der Tat, aktiv am Verfahren teilzunehmen, zur Aufklärung der Straftat beizutragen und an der Verfolgung der Täter mitzuwirken. Denn anders als dem Zeugen werden dem Nebenkläger von der Strafprozessordnung zahlreiche Rechte eingeräumt, der Nebenkläger kann deshalb eine aktive Verfahrensrolle einnehmen und ist nicht bloß unbeteiligter Dritter.

Die Rechte des Nebenklägers im Strafverfahren

Die Rechte des Nebenklägers ermöglichen es ihm, gestaltend in das Strafverfahren einzugreifen. Die praktisch wichtigsten sind: 

  • das Anwesenheitsrecht
  • das Akteneinsichtsrecht
  • das Beweisantragsrecht
  • das Fragerecht
  • das Erklärungsrecht
  • das Rechtsmittelrecht.

Wichtig: Opferrechte sind Antragsrechte. Das bedeutet, dass sich die Rechte des Opfers nicht von alleine durchsetzen. Das Opfer selbst muss aktiv werden und seine Rechte selbst wahrnehmen. Lassen Sie sich dabei helfen, indem Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft.

Warum ist die Nebenklage für den Verletzten sinnvoll?

In einem Rechtsstaat ist es Aufgabe des Staates, seine Bürger vor Straftaten zu schützen. Wird jemand Opfer einer Straftat, ist der Staat dieser Schutzpflicht nicht hinreichend nachgekommen. Doch nicht nur der Schutz vor Straftaten, sondern auch deren Verfolgung liegt grundsätzlich in der Hand des Staates. Dieses Verfolgungsmonopol des Staates und die Fokussierung des Strafverfahrens auf den Täter führen dazu, dass dem Opfer der Tat im Verfahren nur eine untergeordnete Rolle zukommt – regelmäßig tritt er im Verfahren lediglich als Zeuge auf. Das ist in vielen Fällen unangemessen. Mit dem Strafverfahren soll dem Opfer Genugtuung für das erlittene Unrecht zukommen, das Verfahren hat auch eine Sühnefunktion. Dem kann das Verfahren aber nur gerecht werden, wenn es auch den Tatgeschädigten eine angemessene Rolle im Strafverfahren einräumt. Dies geschieht durch die Nebenklage. 

Die Erfahrung zeigt, dass eine Beteiligung des Geschädigten am Strafverfahren als aktiver Verfahrensbeteiligter – als Nebenkläger – dabei helfen kann, aus der Opferrolle herauszutreten und das Erlittene zu verarbeiten. Wer demgegenüber "nur" als (Opfer-) Zeuge auftritt, macht häufig sehr negative Erfahrungen mit der Strafjustiz. Mangelnde Information über den Stand des Verfahrens, häufig sogar über den Ausgang des Verfahrens, konfrontative Befragungen durch die Verteidigung, Unkenntnis der eigenen Rechte – all das kann dazu führen, dass das Opfer der Tat das Strafverfahren nicht als Genugtuung, sondern als zusätzliche Belastung empfindet. Das muss nicht sein. Treten Sie dem Strafverfahren als Nebenkläger bei und lassen Sie sich professionell und engagiert von einem Fachanwalt für Strafrecht vertreten. Setzen Sie Ihre Rechte gegen den Täter – und gegen die Strafjustiz – durch.

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