Warenkreditbetrug

Warenkreditbetrug ist "normaler" Betrug gem. § 263 StGB

Inhaltsverzeichnis - Lesen Sie hier zum Warenkreditbetrug:


Was ist ein Warenkreditbetrug? 

Der Betrug – geregelt in § 263 StGB – ist in der strafrechtlichen Praxis eine der wichtigsten Vorschriften. Auch wir als Strafverteidiger verteidigen regelmäßig in Ermittlungsverfahren bzw. in Strafverfahren wegen Betrug. Betrugstaten treten dabei in vielen verschiedenen Erscheinungsformen auf, eine (zahlenmäßig) wichtige Form ist dabei der sogenannte Warenkreditbetrug.

Viele Beschuldigte werden erstmals mit dem Vorwurf des Warenkreditbetrugs konfrontiert, wenn sie von der Polizei als Beschuldigter zur Vernehmung geladen werden. In den meisten Fällen geht es bei diesen Verfahren um den Vorwurf, eine Ware bestellt zu haben, ohne dafür zu bezahlen. Das kann - unter Umständen - ein Betrug sein.

 

Warenkreditbetrug - Die Regelungen im StGB

Wer eine gesetzliche Regelung des Warenkreditbetrugs sucht, wird nichts finden. Denn der Warenkreditbetrug selbst ist im Strafgesetzbuch nicht geregelt. Dort ist der einfache Betrug in § 263 Abs. 1 StGB (und der schwere Betrug in § 263 Abs. 3 StGB) zu finden. Warenkreditbetrug ist also kein eigener Tatbestand, sondern lediglich eine Erscheinungsform des "normalen" Betruges, strafbar gem. § 263 StGB.

Juristen gehen von einem Betrug aus, wenn der Täter einen anderen über Tatsachen täuscht und dadurch bei diesem einen Irrtum erregt. Verfügt der andere bedingt durch den Irrtum über sein Vermögen und erleidet er wegen dieser Verfügung einen Schaden, so ist der Betrugstatbestand vollendet. Klingt kompliziert, ist es im Falle des Warenkreditbetruges aber in den meisten Fällen nicht.

 

Ein Beispiel:

Bestellt jemand im Internet Waren, die er erst später bezahlen muss, so wird ihm vom Verkäufer für einen gewissen Zeitraum Kredit gewährt, denn der Verkäufer tritt mit seiner Warenlieferung in Vorleistung. Ist der Besteller aber zum Zeitpunkt der Bestellung schon nicht in der Lage, die Ware zu bezahlen, dann täuscht er in der Regel den Verkäufer über seine Zahlungsfähigkeit und seine Zahlungswilligkeit. Wird die Ware geliefert, später aber nicht bezahlt, so ist der Betrugstatbestand grundsätzlich erfüllt.

 

Man spricht in diesen Fällen von einem Warenkreditbetrug oder auch von einem Eingehungsbetrug. Natürlich gibt es den Warenkreditbetrug in unterschiedlichen Formen, das genannte Beispiel dient nur der Veranschaulichung.

 

Strafrahmen beim Warenkreditbetrug

Wie erläutert, ist der Warenkreditbetrug strafrechtlich ein "normaler" Betrug gem. § 263 StGB. Es gilt deshalb auch der Strafrahmen dieser Vorschrift: Von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Ähnlich wie der Eingehungsbetrug wird der Warenkreditbetrug manchmal in Betrugsserien begangen, sodass das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit erfüllt sein kann. Dann liegt in der Regel ein schwerer Betrug gem. § 263 Abs. 3 StGB vor, so dass im Mindestmaß eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten droht. 

 

Vorladung bei der Polizei wegen Warenkreditbetrugs

In den polizeilichen Vorladungen zur Vernehmung wird häufig die vorgeworfene Tat als "Warenkreditbetrug" bezeichnet. Rechtliche Relevanz hat diese Bezeichnung nicht, für das Strafverfahren spielt es also keine Rolle, wie die Polizei die Tat benennt. Kommt die Staatsanwaltschaft später zu dem Ergebnis, dass es sich um eine andere Form des Betruges oder sogar um eine gänzlich andere Strafvorwurf handelt, dann wird sie wegen dieser Tat Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Man sollte die Bezeichnung der Tat in der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung deshalb nur als ersten Hinweis verstehen, ihr aber keine übermäßige Bedeutung beimessen. 

 

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Warenkreditbetrug ab?

Ein Strafverfahren wegen eines Warenkreditbetrugs kann in etwa so ablaufen (hier im Fall eines Bestellbetrugs):

  • Nachdem die Rechnungen nicht bezahlt und Mahnungen ignoriert wurden erstattet das Unternehmen Strafanzeige bei der Polizei.
  • Die Polizei stellt Ermittlungen an, beispielsweise werden Schuldnerregister abgefragt oder Kontounterlagen bei den Banken angefordert.
  • Der Beschuldigte wird zur Vernehmung geladen oder aufgefordert, schriftlich zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
  • Nach Schluss der Ermittlungen wird die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dort entscheidet der Staatsanwalt in der sog. Abschlussverfügung, wie die Sache weitergehen soll. Kommt er zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte die Tat wahrscheinlich begangen hat, wird er beim Strafgericht einen Strafbefehl beantragen.
  • Das Gericht wird den Strafbefehl erlassen und an den Beschuldigten zustellen.
  • Der Beschuldigte kann den Strafbefehl akzeptieren, dann wird die Verurteilung rechtskräftig, oder er legt Einspruch gegen den Strafbefehl ein, dann kommt es zu einer Hauptverhandlung (Gerichtsverhandlung). 

 

Ablauf des Ermittlungsverfahren wegen Warenkreditbetrug (vereinfacht)
Vereinfachter Ablauf eines Strafverfahrens wegen Warenkreditbetrug

Das ist der Ablauf, wenn die Staatsanwaltschaft von einer Tatbegehung ausgeht. Das ist natürlich nicht zwingend. Wenn die Tat nicht nachgewiesen werden kann, wird am Ende des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. 

 

Welche Strafe droht bei einem Warenkreditbetrug?

Maßgebliches Kriterium bei der Strafzumessung ist die Höhe des Schadens (Wert der Ware). Außerdem spielt eine Rolle, ob der Beschuldigte schon einmal bestraft wurde oder ob er Ersttäter ist. In den allermeisten Fällen des Warenkreditbetrugs werden Geldstrafe verhängt. Wie hoch so eine Geldstrafe ausfällt, lässt sich nicht verallgemeinern. Bei geringen Werten im Bereich von 100 - 200 Euro würde ich davon ausgehen, dass die Geldstrafe sich im Bereich um 30 Tagessätze bewegt. 

 

Droht eine Vorstrafe?

Wenn ein Strafbefehl (oder ein Urteil) rechtskräftig wird, dann wird die Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen. Immer. Ob die Sache auch im Führungszeugnis eingetragen wird, hängt von der Höhe der Strafe ab. Geldstrafen bis 90 Tagessätze werden nicht im Führungszeugnis aufgenommen, wenn die Strafe der einzige Eintrag im BZR ist.