Beleidigung über WhatsApp

Smartphone mit WhatsApp auf dem Display (ohne Beleidigung).
Auch eine Beleidigung über WhatsApp ist strafbar. Foto von Christian Wiediger Unsplash

Beleidigung ist Beleidigung – auch über WhatsApp

„Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.“ Wohl jeder kennt diese etwas abgedroschene Phrase, die immer wieder fällt, wenn dem Unwesen im Internet der Kampf angesagt wird. Bei den Beleidigungsdelikten ist es ebenso selbstverständlich wie bei anderen Delikten, dass die Gesetze gelten. Eine Beleidigung im Internet ist deshalb genauso strafbar wie eine Beleidigung im Straßenverkehr oder eine Beleidigung von Angesicht zu Angesicht. Das Medium spielt bei § 185 StGB keine Rolle. Beleidigungen können also gesprochen („Idiot“), gezeigt („Stinkefinger“) oder auch geschrieben werden. Und ob die Beleidigung handschriftlich im Brief, elektronisch per E-Mail, Facebook-Kommentar oder eben über WhatsApp erfolgt, ist für die Strafbarkeit auch egal. Es macht also keinen Unterschied, ob Sie Ihre Ex (oder Ihren Ex) direkt ins Gesicht beschimpfen oder mittels einer geschriebenen Nachricht.

Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob Sie die beleidigende Nachricht direkt an Ihre Ex schicken oder an eine andere Person. Sie können also auch beleidigen, indem Sie etwas über jemanden schreiben (von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme, dazu unten mehr).

Grundsätzlich ist die Beleidigung auch ein Straftatbestand, zu dem man als Anwalt nicht viel erklären muss. Juristen verstehen unter einer Beleidigung fast immer das Gleiche wie normale Menschen. All die Schimpfwörter, die man sagt, um den anderen eben zu beleidigen, sind auch vor dem Gesetz eine Beleidigung. Auf die Schwere kommt es nicht an. Wenn Sie Ihren Ex nur als "Doofmann" bezeichnen, ist das formal eine Beleidigung (die aber aus anderen Gründen wahrscheinlich nicht verfolgt werden wird). An den Grenzbereichen kann es dann manchmal kompliziert werden; auch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) kann bei den Äußerungsdelikten eine Rolle spielen, und nicht jede Beleidigung über WhatsApp ist strafbar (dazu unten mehr).

Normalerweise ist die "Kundgabe der Missachtung" und die "ehrverletzende Äußerung" aber eindeutig. Das sollte sie meistens auch sein.

Wie läuft das Strafverfahren bei einer WhatsApp-Beleidigung ab?

Jedes Strafverfahren beginnt mit einer Strafanzeige. Bei der Beleidigung über WhatsApp wird der Geschädigte meist zur Polizei gehen und die Sache anzeigen. Das geht auch über das Internet. Häufig wird dem Anzeigeerstatter vom Polizisten erklärt, dass das Verfahren "sowieso eingestellt" wird und dass man sich (und vor allem ihm) die Mühe doch sparen sollte. Lässt sich der Anzeigeerstatter nicht abbringen, wird die Anzeige aufgenommen und das Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.

Die Sache bekommt eine Vorgangsnummer. Der Beamte wird Screenshots der Nachrichten sichern und zur Akte nehmen und die Zeugenaussage des Anzeigeerstatters aufnehmen. Weitere Ermittlungen wird er in der Regel nicht anstellen. Der oder die Beschuldigte wird dann angeschrieben, der Tatvorwurf wird ihm eröffnet und ihm wird "rechtliches Gehör" gewährt. Er kann also etwas zur Sache schreiben. Alternativ kann der Polizist ihn auch zur Vernehmung laden – das passiert bei diesen Bagatellvorwürfen aber eher selten. Viele erfahren durch diesen Brief (Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren) von der Polizei, dass sie angezeigt wurden.

Wichtig bei § 185 StGB: In der Regel genügt die Strafanzeige alleine nicht. Der Verletzte der Tat (§ 373b Abs. 1 StPO) muss gem. § 194 Abs. 1 S. 1 StGB einen Strafantrag stellen (§ 77 StGB). Dieser Strafantrag ist Voraussetzung, damit die Sache verfolgt werden kann. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in § 194 StGB zu finden. Fehlt der Strafantrag, liegt ein Prozesshindernis vor und das Beleidigungsverfahren muss eingestellt werden. Das Gleiche gilt, wenn der Strafantrag später zurückgenommen wird. In einem Beleidigungsverfahren spielt es also eine Rolle, wenn der Geschädigte seine "Strafanzeige zurücknimmt".

Als Beschuldigter können Sie Angaben zur Sache machen oder von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. So oder so wird die Akte dann im Anschluss an die Amtsanwaltschaft oder die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dort wird entschieden, ob die Sache eingestellt oder weiterverfolgt wird. Die letztgenannte Möglichkeit bedeutet dann, dass der Staatsanwalt beim Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Beleidigung beantragt, durch den der Beschuldigte zu einer Geldstrafe verurteilt wird. Legt er keinen Einspruch ein, ist er verurteilt. Legt er Einspruch ein, kommt es (meist) zu einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht.

Was sind die Beweismittel bei einer WhatsApp-Beleidigung?

Der Nachweis der Straftat ist häufig ebenso unproblematisch wie das Vorliegen der strafbaren Beleidigung selbst. Die Screenshots sind Beweismittel im Strafverfahren; sie könnten im Falle einer Gerichtsverhandlung verlesen und in Augenschein genommen werden. Und auch die Aussage der geschädigten Person ist Beweis, denn im Strafverfahren ist das Opfer Zeuge und nicht Partei. Die End-zu-End-Verschlüsselung von WhatsApp hilft Ihnen nicht, wenn der Empfänger mit den Nachrichten zur Polizei geht. 

Sollten Zweifel über die Identität des Täters bestehen, weil der Geschädigte Ihren Namen nicht kennt, kann der Polizeibeamte über eine Datenbankabfrage ermitteln, wem die Mobilfunknummer zuzuordnen ist. Wenn Sie nicht gerade ein "Burner Phone" benutzt haben, sollten die Ermittlungen der Polizei schnell beendet sein. Sollte es allerdings Schwierigkeiten bei der Aufklärung der Straftat geben, können Sie davon ausgehen, dass die Polizei keinen allzu großen Aufwand betreiben wird. Dafür ist die Sache dann doch zu unwichtig. Durchsuchungen, um das Smartphone oder andere Beweismittel zu finden, sind mir jedenfalls noch nicht untergekommen. 

Welche Strafen drohen bei einer Beleidigung über WhatsApp?

Hier unterscheidet sich die WhatsApp-Beleidigung nicht wesentlich von anderen Beleidigungshandlungen. Maßgeblich spielt eine Rolle, wie "drastisch" die Beleidigung war und ob der Beschuldigte schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Auch spielt es eine Rolle, ob "nur" beleidigt wurde oder ob – was gerade in Beziehungsstreitigkeiten häufiger vorkommt – tateinheitlich oder tatmehrheitlich eine Bedrohung (§ 241 StGB) geäußert wurde.

Wenn das Beleidigungsverfahren zu einer Bestrafung (durch einen Strafbefehl) führt, müssen Sie mit einer Geldstrafe im Bereich von etwa 20 bis 40 Tagessätzen rechnen. Höhere Strafen sind selten, niedrigere auch. Praktisch kostet das Ganze also oft ein (Netto-)Monatsgehalt (30 Tagessätze), wobei das Gehalt des Beschuldigten in vielen Verfahren geschätzt wird (§ 40 Abs. 3 StGB).

Beispiel aus der Rechtsprechung: Der Angeklagte hatte, nachdem er in einem Zivilrechtsstreit verloren hatte, die Nachricht:

"Hole mir jeden Euro von dir persönlich zurück! Du asoziales Stück Scheiße"

über WhatsApp verschickt. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Die Beweiswürdigung des Gerichts wurde mit der Revision angegriffen. Die Nachricht war nicht direkt an die (geschädigte) Person A, sondern an die Person B gegangen, was hier aber keine Rolle spielt. Das Kammergericht, das über die Revision zu entscheiden hatte, bezeichnete diese Strafe als eine Geldstrafe "aus dem unteren Bereich" (KG Berlin, Beschluss vom 27. Januar 2020 - (2) 161 Ss 202/19 (47/19)).

WhatsApp-Beleidigungen im Jugendstrafrecht

Für die Jugendlichen, die noch WhatsApp nutzen und nicht zu anderen obskuren Apps weitergezogen sind, gilt im Prinzip das Gleiche. Nur die Rechtsfolgen sind andere. Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht. Meist dürfte ein solches Strafverfahren nach § 45 JGG vom Staatsanwalt eingestellt werden.

Welcher Ausgang des Strafverfahrens ist wahrscheinlich?

Auch viele Erwachsene, die wegen einer Beleidigung beschuldigt werden, gehen davon aus, dass die Sache "sowieso eingestellt wird". Polizeibeamte bestätigen diese falsche Annahme häufig, warum auch immer.

Richtig ist, dass viele Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingestellt und auf den Privatklageweg verwiesen werden – aber nicht alle. Je nach Art der Beleidigung und je nach den Umständen der Tat kann es auch sein, dass der Staatsanwalt einen Strafbefehl beantragt. Das ist nach meiner Erfahrung in den letzten Jahren häufiger geworden. Etliche Initiativen haben dem "Hass im Netz" den Kampf angesagt. Mit dem Nebeneffekt, dass auch einfache Beleidigungen, die nicht zur "Hasskriminalität" zählen, aber im weitesten Sinne über das Internet verbreitet werden, häufiger geahndet werden als früher. Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass sich die Sache von selbst erledigt. Wenn Sie nur "Doofmann" geschrieben haben, würde ich mit einer Einstellung rechnen. Wenn Sie deutlicher geworden sind, würde ich keine Prognose darüber abgeben wollen, ob eingestellt wird oder ob ein Strafbefehl beantragt wird.

Wann ist eine Beleidigung über WhatsApp erlaubt?

Wenn Sie im Internet nach "Beleidigung + WhatsApp" googeln, stolpern Sie vielleicht über eine Entscheidung des OLG Frankfurt aus dem Jahr 2019, in der entschieden wurde, dass Beleidigungen über WhatsApp unter bestimmten Umständen erlaubt sein können (OLG Frankfurt, 16. Zivilsenat, Urteil vom 17.01.2019 - 16 W 54/18). Tatsächlich ist es in der Rechtsprechung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen anerkannt, dass Beleidigungen straffrei sein können. Es gibt nämlich eine sogenannte "beleidigungsfreie Sphäre". Freuen Sie sich aber nicht zu früh, denn die Voraussetzungen dieser Sphäre, in der eine Beleidigung geäußert werden kann, ohne dass das zu einer Bestrafung führt, liegen selten vor.

OLG Frankfurt zur beleidigungsfreien Sphäre bei WhatsApp

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist eine zivilgerichtliche Entscheidung. Jemand hatte geklagt, dass bestimmte Äußerungen über WhatsApp unterlassen werden müssen. Hintergrund war, dass die Schwiegermutter gegenüber ihrer Schwester und Tochter in einer WhatsApp-Gruppe geschrieben hatte, dass ihr Schwiegersohn seine Familienmitglieder misshandle. Es waren Videos und Bilder gepostet worden; auf die Einzelheiten kommt es hier nicht an.

Das OLG hat entschieden, dass der Kläger/Schwiegersohn keinen Anspruch auf Unterlassung habe. Die Nachrichten seien nicht rechtswidrig, vor allem auch keine Beleidigung. Denn – und das ist das Entscheidende – die Nachrichten wurden in einer Gruppe ausgetauscht, der nur Familienangehörige angehörten. Innerhalb des engsten Familienkreises ist es erlaubt, sich frei auszusprechen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. In diesem Raum können ehrverletzende Äußerungen über (nicht anwesende) Dritte gemacht werden, solange sie Ausdruck eines besonderen Vertrauens sind und die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Das bedeutet, dass solche Äußerungen nicht strafbar sind, da sie als vertrauliche Kommunikation privilegiert sind. In Familienkreisen muss eine offene und ehrliche Kommunikation möglich sein, ohne dass rechtliche Konsequenzen drohen, so das OLG.

Neu – aber wenig überraschend – an der Entscheidung des OLG war, dass die Vertraulichkeit der Kommunikation ausdrücklich auch auf schriftliche WhatsApp-Nachrichten erstreckt wird.

Dass die Äußerungen hierbei nicht (fern)mündlich geäußert wurden, sondern als elektronisches Dokument als Anlage zu einer WhatsApp-Nachricht, ist rechtlich ohne Relevanz. Entscheidend ist, dass diese von der Beklagten allein innerhalb des dem Ehrenschutz entzogenen Freiraums aufgestellt wurden und nicht anzunehmen ist, dass ein außenstehender Dritter von dieser WhatsApp Kenntnis nimmt.

Dieser "Circle of Trust", den das OLG in Übereinstimmung mit der strafrechtlichen Rechtsprechung hier anerkennt, ist allerdings eng zu ziehen. Das zeigt auch der Fall des Kammergerichts aus 2020:

Kammergericht zur beleidigungsfreien Sphäre

Ein Gegenbeispiel, in dem eine beleidigungsfreie Sphäre nicht anerkannt wurde, ist die Entscheidung des Kammergerichts vom 14.07.2020 ((4) 161 Ss 33/20 (43/20)). Hier ging es um eine Äußerung unter Polizeianwärtern, die gemeinsam in einer Polizeiakademie geschult wurden. Im Treppenhaus des Gebäudes auf dem Weg vom Sport hat der Angeklagte zu seinem guten Freund und Kollegen mit Blick auf eine der beiden vor ihnen laufenden Zeuginnen gesagt: "Der würd' ich geben, der Kahba". Dabei zeigte er in Richtung der Zeuginnen. Diese Äußerung wurde auch von einem Zeugen gehört, der in der Nähe war.

In seiner Revisionsentscheidung legt das KG die Voraussetzungen dar, unter denen von einer beleidigungsfreien Sphäre auszugehen ist. Ob im konkreten Fall zwischen dem Angeklagten und seinem Gesprächspartner von einer solchen Sphäre auszugehen ist, kann das Gericht nicht feststellen:

Ob es sich vorliegend bei dem Zeugen K um eine solch enge Vertrauensperson des Angekl. handelte, kann aufgrund der Urteilsfeststellungen nicht abschließend beurteilt werden. Die Urteilsgründe teilen insoweit lediglich mit, dass der Zeuge K ungefragt mitgeteilt habe, er sei ein guter Freund des Angeklagten.

Darauf kommt es aber nicht an, denn

Eine beleidigungsfreie Sphäre kann nur anerkannt werden, wenn die Vertraulichkeit nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls tatsächlich gewährleistet erschien [...]. Vorliegend war die Kommunikation des Angekl. nicht gegen die Wahrnehmung durch Dritte abgeschirmt. Er hat sich in einem Treppenhaus eines Gebäudes der Polizeiakademie geäußert und wusste, dass sich weitere Personen im Treppenhaus aufhielten.

Also: Grundsätzlich könnte ein "Circle of Trust" auch zwischen zwei sehr engen Freunden bestehen. Aber selbst wenn man hier davon ausgehen würde, läge es im konkreten Fall nicht vor, weil die Beleidigung über den engen Kreis hinaus wahrnehmbar war. Vertrauliche Kommunikation setzt eben voraus, dass sie vertraulich geäußert wurde, nicht öffentlich. Der Fall zeigt auch, dass eine Verurteilung wegen Beleidigung schwerwiegende Folgen haben kann. Der angeklagte Polizeianwärter war wegen dieser Sache nicht in den Polizeidienst übernommen worden. Job weg, Ausbildung für nichts.

Welche Folgen drohen noch?

Bei grober Beleidigung per WhatsApp kann fristlose Kündigung drohen

Nicht nur im Polizeidienst, sondern auch in anderen Arbeitsverhältnissen kann eine Beleidigung in einem WhatsApp-Chat zu einer fristlosen Kündigung führen. Hier kommt es auf die Schwere der Beleidigung an. Massive rassistische Beleidigungen von Arbeitskollegen, wie im Fall des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, rechtfertigen die außerordentliche Kündigung. Den Chef hingegen als Dusselkopf zu bezeichnen, nicht unbedingt.

Auch am Arbeitsplatz gelten aber die Grundsätze der beleidigungsfreien Sphäre. Ein Austausch unter Kollegen, die in einer WhatsApp-Gruppe beleidigende Äußerungen tauschen, kann privilegiert sein, so das AG Mainz. Diese Privilegierung wird auch nicht aufgehoben, wenn einer der Kommunikationsteilnehmer gegen den Willen des sich negativ Äußernden die Vertraulichkeit aufhebt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2009 - 2 AZR 534/08).

Einziehung des Handys möglich

Selten, aber rechtlich nicht ausgeschlossen, ist die Einziehung des Smartphones, mit dem der beleidigende Inhalt verschickt wurde. Das Handy ist Tatmittel und kann deshalb gemäß § 74 StGB der Einziehung unterliegen. Das bedeutet, dass der Staat Ihnen das Smartphone "wegnimmt", weil mit dem Smartphone eine Straftat begangen wurde.

Eintrag im Bundeszentralregister und Führungszeugnis

Sind Sie vorbestraft, wenn Sie wegen einer Beleidigung über WhatsApp verurteilt werden? Das kommt darauf an. Der Strafbefehl, der droht, wird nach Rechtskraft im Bundeszentralregister eingetragen. Insofern unterscheidet sich der Strafbefehl nicht von einem "richtigen" Urteil. Ob dieser Eintrag dann auch im Führungszeugnis auftaucht und deshalb dazu führt, dass Sie vorbestraft sind, hängt davon ab, ob diese Verurteilung die erste Verurteilung ist und ob es in den nächsten Jahren die erste Verurteilung bleibt. Mehr dazu hier.

Was tun, wenn Ihnen eine (WhatsApp-) Beleidigung vorgeworfen wird?

Das kommt darauf an. Wenn Sie mit einem Strafbefehl und den Folgen einer Verurteilung gut leben können, dann können Sie das Schreiben der Polizei ignorieren. Oder eine Aussage machen; der Unterschied ist häufig nicht entscheidend. Wenn Sie den Strafbefehl hingegen vermeiden wollen, dann sollten Sie einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, der etwas von der Sache versteht. Der richtige Zeitpunkt dafür ist, wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter angeschrieben werden. Also: Sprechen Sie nicht mit der Polizei, sprechen Sie mit Ihrem Anwalt.

Es macht übrigens keinen Sinn, abzuwarten, was aus der Sache wird. Zwar kann man auch gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen, die Verteidigung gegen den Vorwurf wird aber schwieriger, wenn das Verfahren schon am Amtsgericht anhängig ist.

Sie brauchen in diesem Verfahren keinen Anwalt vor Ort. Das Verfahren ist schriftlich; Gerichtsverhandlungen lassen sich vermeiden. Fragen dazu? Melden Sie sich!

 



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