Beleidigung – Strafe?

Beleidigung Strafe im StGB
Der Strafrahmen bei § 185 StGB ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr

Inhalt - Hier lesen Sie zur Strafe bei der Beleidigung:

 

Welche Strafe droht bei einer Beleidigung? 

Die weitaus meisten Beleidigungen werden gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Und wenn sich doch jemand die Mühe macht, wegen einer Beleidigung Anzeige zu erstatten, dann werden viele der eingeleiteten Ermittlungsverfahren von der Amtsanwaltschaft eingestellt. Denn Beleidigungen sind zwar strafbar gem. § 185 StGB – es handelt aber meist um eine Bagatelltat. Und für Bagatelltaten gibt es in der Strafprozessordnung gleich mehrere Einstellungsmöglichkeiten.

Bei Straftaten gemäß § 185 StGB werden viele Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und gleichzeitig auf den Privatklageweg verwiesen. Faktisch sind auch diese Verfahren zumeist beendet, denn kaum jemand macht sich die Mühe, den steinigen Weg des Privatklageverfahrens zu gehen. 

Doch nicht in allen Fällen kann man mit einer Einstellung rechnen. Und dann stellt sich die Frage, welche Strafe am Ende dabei herauskommen kann.

 

Welche Beleidigungstaten werden überhaupt bestraft?

Nach meiner Erfahrung als Strafverteidiger werden nicht alle Beleidigungsverfahren gleich behandelt. Jedenfalls in Berlin ist die Verfolgungspraxis eine andere bei

  • Beleidigungen im Straßenverkehr
  • Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten
  • Beleidigungen gegenüber Angehörigen der Justiz
  • Beleidigungen gegenüber Mitarbeitern des Arbeitsamtes oder anderer Behörden.

Bei diesen Beleidigungstaten wird das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zumeist bejaht, sodass in der Regel nicht einfach eingestellt werden. Hier drohen Geldstrafen. Weitere wichtige Ausnahme sind Ermittlungsverfahren, die sich gegen Beschuldigte richten, die schon einmal bestraft wurden: Auch dann wird das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung meist bejaht, sodass auch diese Ermittlungsverfahren nicht folgenlos eingestellt werden. 

Bei anderen Beleidigungen kommt es auf die näheren Umstände an. Welche Art der Beleidigung, welcher Anlass usw. usw. In jüngerer Zeit kann man feststellen, dass auch Beleidigungen im Internet häufiger geahndet werden. Die Staatsanwaltschaften haben sich die Verfolgung der sogenannten "Hasskriminalität" auf die Fahnen geschrieben. Mehr Strafbefehle wegen Beleidigung sind die Folge. 

 

Wie hoch ist die Strafe bei einer Beleidigung?

Wird das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt, muss damit gerechnet werden, dass die Amtsanwaltschaft oder die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragt. Der gesetzliche Strafrahmen des § 185 StGB reicht von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Verhängt werden in der Praxis Geldstrafen – nur bei wiederholt vorbestraften Tätern dürfte wohl eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Mir jedenfalls ist noch keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Beleidigung untergekommen, obwohl ich häufig in diesen Verfahren verteidige. 

Die verhängten Geldstrafen bei Beleidigungen bewegen sich im unteren Bereich, zumeist zwischen 20 und 50 Tagessätze – Abweichungen nach oben und nach unten sind immer möglich, denn bei der Strafzumessung lassen sich kaum allgemeingültige Aussagen machen. 

 

Blöde Kuh kostet 1.000 Euro? Quatsch!

Kuh als Beleidigung Höhe der Geldstrafe
Ob die Kuh blöd ist oder nicht, spielt keine Rolle. Klar ist, dass so eine Beleidigung immer in Tagessätzen bestraft wird. 

Im Internet finden Sie auf etlichen Webseiten Tabellen mit Geldstrafen, die Gerichte bei den Verurteilungen wegen Beleidigung verhängt haben sollen. Da steht dann zum Beispiel, dass die blöde Kuh 1.000 Euro und der Idiot 750 Euro kosten soll. Solche Tabellen sind kompletter Unfug. Wer sowas ins Netz stellt, schreibt nur den Unsinn der anderen ab, versteht aber nicht wirklich was von der Materie. Besser, Sie informieren sich beim Fachanwalt für Strafrecht!

Geldstrafen werden im Strafrecht immer in Tagessätzen verhängt (§ 40 StGB). Kein Gericht verurteilt deshalb beim Vorwurf der Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro, sondern allenfalls zu 50 Tagessätzen à 30 Euro. Oder zu 30 Tagessätzen à 50 Euro. Die Tagessatzhöhe (das ist der Eurobetrag) richtet sich bei der Geldstrafe nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten.

Schema: Wie werden Strafen bei Beleidigung verhängt.
Auch bei der Geldstrafe für eine Beleidigung müssen Anzahl der Tagessätze und die Höhe der Tagessätze unterschieden werden.

Die Geldsummen der Geldstrafen sind deshalb überhaupt nicht vergleichbar. Sinnvoll ist nur ein Vergleich der Tagessatzanzahl, weil diese die Strafzumessung zum Ausdruck bringt. Beispiel:

  • Beschuldigter A verdient 1.800 Euro netto. Er nennt eine Polizistin blöde Kuh und wird deshalb zu 40 Tagessätzen verurteilt. Sein Tagessatz beträgt 60 Euro (1.800 geteilt durch 30), die Gesamtstrafe deshalb 2.400 Euro.

  • Beschuldigter B begeht die gleiche Straftat. Auch er wird zu 40 Tagessätzen verurteilt. Er bezieht ALG-II, daraus errechnet sich (in Berlin) ein Tagessatz in Höhe von 15,- Euro. Seine Geldstrafe beträgt im  Ergebnis 600,- Euro. 

Aus Sicht der Strafjuristen sind beide Täter hier gleich "hart" bestraft worden - obwohl sich die Summe der Geldstrafe unter dem Strich erheblich unterscheidet. Sie sehen, warum die Angabe, Beleidigung XYZ kostet 1.000 Euro, keinen Sinn macht. 

 

Mehr Informationen zur Beleidigung

 

Sie brauchen in einem Strafverfahren wegen Beleidigung in aller Regel keinen Anwalt vor Ort, Verfahren dieser Art laufen schriftlich ab. Es spricht nichts dagegen, einen Anwalt aus Berlin zu beauftragen, er eine besondere Vorliebe für Beleidigungsverfahren hat! Fragen dazu? Schreiben Sie Rechtsanwalt Popken eine Nachricht.

 

 

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